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Beurteilung der Aussagekonstanz bei Kindern
PD DR. Renate Volbert
Ausgehend von der Annahme, dass selbst erlebte Ereignisse länger behalten werden als nur mental Vorgestelltes, dass aber andererseits auch bei erlebnisbasierten Aussagen nicht in allen Bereichen gleichmäßig verlaufende Erinnerungsverluste auftreten, sind von Arntzen (1993) inhaltliche Bereiche formuliert worden, in denen bei wahren Aussagen entweder Konstanz zu erwarten oder Inkonstanz über die Zeit möglich ist. Treten Inkonstanzen lediglich in den Aussagebereichen auf, in denen Vergessen nach gedächtnispsychologischen Erkenntnissen vorkommen kann, wird von Arntzen angenommen, dass diese Form von differenzierter Inkonstanz eher in erlebnisbasierten und als in erfundenen Aussagen vorzufinden ist. Zu einem regelrechten Glaubhaftigkeitsmerkmal wird Konstanz nach diesem Modell, wenn eine Aussage in allen Bereichen konstant bleibt.
Empirische Überprüfungen dieser Annahmen durch Volbert et al. (2001) erbrachten eine prinzipielle Bestätigung der Annahmen. Nicht bestätigt werden konnte jedoch die Hypothese, das Muster der differenzierten Inkonstanz trenne zwischen erlebnisbasierten und erfundenen Aussagen.
In dem Vortrag wird die Bedeutung der vorliegenden Erkenntnisse für die Begutachtungspraxis erörtert. Speziell wird dabei auch eingegangen auf entwicklungsspezifische Inkonstanzphänomene.
Arntzen, F. (1993). Psychologie der Zeugenaussage. System der Glaubwürdigkeitsmerkmale (3. Aufl.). München: Beck. (1. Auflage: 1970).
Volbert, R., Braun, J., Gretenkord, Y., Teske, M. & Wilma-Mews, S. (2001). Konstanz in erlebnisbasierten und erfundenen Aussagen. Vortrag gehalten auf der 9. Arbeitstagung der Fachgruppe Rechtspsychologie in der DGPs, 13.09-15.09.01, Münster.
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