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Gang und Gesichtspunkte der psychiatrischen Beurteilung der Aussagetüchtigkeit

Dr. Steffen Lau, Schkeuditz

Der Vortrag gibt anhand von Fallbeispielen einen Überblick zum Beurteilungsprozess bei der forensisch-psychiatrischen Einschätzung der Aussagetüchtigkeit erwachsener Zeugen.

In den letzten Jahren werden von Ermittlungsbehörden oder Gerichten im Rahmen der Beurteilung von belastenden Zeugenaussagen zunehmend psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben zur Frage, ob ein (Opfer-)Zeuge ausreichend in der Lage ist, eine gerichtsverwertbare Aussage zu machen. Schwierigkeiten bereitet gelegentlich schon die Frage, ob denn ein Psychiater oder ein Psychologe als Sachverständiger eingeschaltet werden sollte. Anknüpfungstatsachen für Untersuchungen zur Aussagetüchtigkeit bilden häufig aktenkundige psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlungen oder deutliche psychopathologische Auffälligkeiten eines Zeugen. Aufgrund des wenig bearbeiteten Forschungsfeldes ist der psychiatrische bzw. psychologische Laie verleitet, allein aufgrund einer bestimmten Diagnose oder falscher medial oder populärwissenschaftlich vermittelter Vorstellungen über psychopathologische Phänomene die Aussagefähigkeit eines Patienten in Frage zu stellen. Ein solches Vorgehen ist jedoch falsch.

Die Einschätzung der Aussagetüchtigkeit wird wie andere forensisch-psychiatrische Beurteilungen zweistufig vorgenommen. Nur beim Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose ist überhaupt eine Beeinträchtigung der Aussagetüchtigkeit zu diskutieren. Das Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose führt jedoch nicht zwangsläufig zur Beeinträchtigung oder Aufhebung der Aussagetüchtigkeit. In Abhängigkeit vom Verlauf und der individuellen Psychopathologie einer Störung sind einzelne Aussagefähigkeiten (Dimensionen der Aussagetüchtigkeit) zu prüfen. Begutachtet wird immer eine individuell-spezifische Aussagetüchtigkeit in Abhängigkeit von Tatbestands- und personenspezifischen Aspekten. Die Aufhebung der Aussagetüchtigkeit ist etwas sehr Seltenes und ist nur im Rahmen klassischer psychiatrischer Erkrankungen, psychotischer Zustände oder Intoxikationen anzunehmen. Andere Diagnosen rechtfertigen dagegen in der Regel nicht die Annahme, ein Zeuge sei aussageuntüchtig.

Lau S., Böhm C. (2005) Beurteilung der Aussagetüchtigkeit bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen. MedSach 101, S. 120-123.

Böhm C., Lau S. (2005) Persönlichkeitsstörungen: Entwicklungspsychopathologie und aussagepsychologische Beurteilung. In: Dahle K-P, Volbert R (Hrsg.) Entwicklungspsychologische Aspekte der Rechtspsychologie. Göttingen: Hogrefe, S. 330-343.