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Psychologische Besonderheiten bei der Begutachtung von Kinderaussagen

Prof. Dr. Luise Greuel

Die Begutachtung von Kinderaussagen gehört traditionell zum Tätigkeitsschwerpunkt aussagepsychologischer Sachverständiger. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung von Kinderaussagen unter bestimmten Fallkonstellationen obligatorisch. Auf dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen werden ausgewählte entwicklungspsychologische Befunde im Hinblick auf die Begutachtung von Aussagetüchtigkeit, Aussagequalität und Aussagezuverlässigkeit unter besonderer Berücksichtigung der 4- bis 10jährigen Kinder diskutiert. Abschließend werden originär kinder- und jugendpsychiatrische Positionen zu Auswirkungen umschriebener (1) Entwicklungsstörungen und (2) Traumatisierungsfolgen auf die Aussagen von Kindern kritisch erörtert.

Literatur:

Greuel, L. (2001). Wirklichkeit – Erinnerung – Aussage. Weinheim: PVU.

Korte, A., Pfeiffer, E. & Salbach, H. (2005). Traumatisierung im Kindes- und Jugendalter. Praxis der Rechtspsychologie, 15 (1), 28-57.